💫Unseren TSG-Umweltbeauftragten und Vorstandsmitglied Martin Boller konnten wir in diesen Tagen dazu gewinnen, auch als Corona-Beauftragter das "temporäre" Fachgebiet Corona-Virus und Hygienemaßnahmen zu übernehmen. Aufgrund seiner beruflichen Qualifikation ist Martin B. für diese verantwortungsvolle Aufgabe mehr als prädestiniert und wir sind froh darüber, dass wir ihn dafür gewinnen konnten. Habt Ihr Fragen zur Coronaprävention und sonstigen Schutzmaßnahmen, wird Euch Martin B. gern weiterhelfen können.
📞 01516-265 944 4
Zuständigkeits - Aufgabenbereich
Ein Corona-Beauftragter eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner für alle die Thematik Corona betreffenden Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren Vorstandsmitglied/ern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem Vereinstrainer/ Vereinsmanager wahrgenommen werden. Der Corona-Beauftragte sollte darauf achten und überprüfen, dass z. B.
- Am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln [keine Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes], Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind.
- Auf den Toiletten die Waschregeln hängen.
- Die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden.
- Sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern.
- Als Ansprechpartner zu fungieren.
Ein Corona-Beauftragter muss nicht ständig auf der Anlage sein. Dieser Beauftragte sollte, sofern notwendig, die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.
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Sigrid (Freitag, 24 April 2020 22:10)
Dann kann uns ja nichts mehr passieren und das Tennis kann losgehen! ;-)