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❗️❗️❗️ Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 Verkündet am 1. November 2020, in Kraft ab 2. November 2020 ...

💢️ Liebe TSG-Mitglieder, die Landesregierung hat soeben den mit Spannung erwarteten Corona-Erlass mit Wirkung vom 2. November publiziert. Im Vorfeld hieß es noch, dass der gesamte Amateursport untersagt ist, mit der Ausnahme, dass der Individualsport erlaubt bleibt. Ob der Tennissport im Rahmen des neuen Erlasses auch als Individualsport eingestuft wird, ist im Erlass nicht(!) explizit formuliert. Ferner fehlt die Differenzierung innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Es scheint demnach wohl extrem schwer zu sein, die Sportarten auch beim Namen zu nennen? Das Ergebnis des Erlasses ... somit wieder nichts Genaues!

 

Rein von der Formulierung gemäß §11 Abs. 1 wäre demnach

das Austragen eines Einzelspiels erlaubt!

 

Ob sich das auch auf eine Tennishalle bezieht,

bleibt jedoch unklar!

 

Hier der genaue Wortlaut von der Landesregierung:

§ 11 Sport

(1) Die Sportausübung innerhalb und außerhalb von Sportanlagen ist nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt.

 

(2) Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.

 

(3) Die zuständige Behörde kann für die Nutzung von Sportanlagen und Schwimmbädern durch Berufssportlerinnen und Berufssportler, Kaderathletinnen und Kaderathleten, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer sowie deren Trainerinnen und Trainer und für Prüfungen, Sportangebote zur medizinischen Rehabilitation und Praxisveranstaltungen im Rahmen des Studiums an Hochschulen Ausnahmen von den Anforderungen aus den Absätzen 1, 2 und 4 unter der Voraussetzung zulassen, dass nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept erstellt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird. Das für Sport zuständige Ministerium ist über die Ausnahmegenehmigung zu unterrichten.

 

(4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 ist die Ausübung von Profisport zulässig. Das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 ist nicht einzuhalten. § 3 Absatz 4 Satz 2 findet keine Anwendung. Die Veranstalterin oder der Veranstalter nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch das besondere Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart berücksichtigt und ein Testkonzept enthält. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erheben. Sie oder er hat die Konzepte und Empfehlungen der jeweiligen Sportfach- und -dachverbände umzusetzen.

 

Wir bleiben am Ball und bemühen uns, klarere Definitionen mit Bezug auf den Tennissport zu finden❗️

Wir berichten ...


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Kommentare: 3
  • #1

    Sida von windcabel (Sonntag, 01 November 2020 14:11)

    https://wimikiel.com/2020/11/01/landesregierung-beschliest-teil-lockdown/
    Demnach entnehme ich das Tennis auch in der Halle erlaubt ist

  • #2

    Hartmut Wildfang(Sportwart) (Sonntag, 01 November 2020 14:31)

    Danke Sida .... jetzt wird es richtig interessant .... beide offizielle Quellen haben einen unterschiedlichen Inhalt.

    Pressestelle des Wirtschaftsministeriums:
    Die Sportausübung ist nur mit Personen aus höchstens zwei Haushalten zulässig; dabei ist eine Obergrenze von zehn Personen einzuhalten. Bei Einhaltung dieser Vorgaben ist auch Kontaktsport möglich. Auch auf oder in Sportanlagen ist Sport unter Einhaltung dieser Regeln weiter erlaubt, wie zum Beispiel in Tennishallen oder Reitanlagen. Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt zu Sportanlagen. Sportangebote zur medizinischen Rehabilitation sind weiter möglich. Es gibt Ausnahmeregelungen für die Ausübung des Profisports. Dort ist der Betrieb/ Spielbetrieb weiterhin möglich – unter strenger Einhaltung der Hygienevorgaben des Landes und der jeweiligen Fachverbände und mit einem Testkonzept. Zuschauerinnen und Zuschauer werden dabei ebenfalls nicht zugelassen sein.

  • #3

    Hartmut Wildfang(Sportwart) (Sonntag, 01 November 2020 15:36)

    Damit dürfte der Punktspielbetrieb zumindest im Monat November nicht stattfinden.