💢️ Liebe Tennisfreund*innen in Schleswig -Holstein, nach der Punktspielrunde im Sommer waren wir darauf vorbereitet, dass die bevorstehende Hallensaison uns vor besondere Herausforderungen stellt, wenn wir unseren Sport in räumlicher Begrenztheit ausüben wollen. Sie haben sich in ihren Vereinen gut darauf vorbereitet und für Ihre Hallenanlagen und die Wettspiele ausführliche Hygienekonzepte erarbeitet.
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Mit dem nun unmittelbar bevorstehenden erneuten „Lockdown“ hatte wohl niemand gerechnet. Nunmehr liegt die von der Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossene Landesverordnung vor. Um es vorweg zu nehmen: gegenüber anderen Bundesländern haben wir wohl wirklich Glück gehabt, wenn es darum geht, im November weiterhin Tennis spielen zu dürfen!
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Das Präsidium des Tennisverbandes Schleswig-Holstein empfiehlt die politischen Entscheidungen bezüglich des Sports und mit Bezug auf Tennis für den Monat November wie folgt umzusetzen:
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• Es ist grundsätzlich erlaubt, bei Einhaltung der Vorgaben des Hygieneschutzes, mit Einschränkungen Tennis zu spielen.
• Einzel spielen ist erlaubt, auch mit zwei Personen aus verschiedenen Haushalten.
• Es darf draußen und in der Halle gespielt werden.
• Das Doppelspiel ist nicht erlaubt, es sei denn, dass alle 4 Spieler*innen lediglich einem Haushalt zugehörig sind.
• Die Durchführung von Trainings ist weiterhin möglich, allerdings nur als Einzeltraining. Für den Leistungs- und Spitzensport gelten besondere Regeln, die individuell mit den betroffenen Spielern*innen vereinbart werden und behördlich genehmigt werden müssen.
• Zuschauer*innen haben keinen Zutritt zu den Sportanlagen.
• Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden, Duschräume etc. sind zu schließen.
• Die Benutzung von Toiletten inkl. der Durchführung der Händehygiene ist zu gewährleisten. Dabei sind enge Begegnungen zu vermeiden!
• Oberstes Gebot für den Gesundheitsschutz aller ist das strenge Einhalten der Hygieneregeln. Alle Vereine haben entsprechende Konzepte vorzuweisen und auf dem Vereinsgelände zu
veröffentlichen.
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Die wichtigsten SchutzmaĂźnahmen sind u.a.:
Wir empfehlen auf dem gesamten Vereinsgelände, draußen wie drinnen, die Einhaltung des Mindestabstandes zu jeder Zeit, das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Nutzung von Desinfektionsmitteln.
• Es sind die Kontaktdaten der spielenden Tennisspieler*innen, die die Sportanlage betreten, zu erheben.
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Die aktuellen Regelungen haben unmittelbaren Einfluss auf die bevorstehenden Punktspiele. Eine Durchführung der Punktspiele nach den Vorgaben der Wettspielordnung ist im November 2020 nicht möglich, da keine Doppel gespielt werden dürfen. Daher wird der Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Der Sportausschuss verständigt sich kurzfristig darüber, wie es mit den Punktspielen in der laufenden Wintersaison weitergeht.
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Im Namen des Präsidiums darf ich in Erinnerung rufen, dass die Vereine und letztlich alle Spielerinnen und Spieler direkt dafür verantwortlich sind, die behördlichen Anordnungen zu befolgen und ich rufe Sie auf, anderen mit Ihrem Verhalten ein Vorbild zu sein.
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Die aktuelle Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein
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Bitte bedenken Sie, dass die Kreise und kreisfreien Städte unseres Landes ergänzend eigene Allgemeinverfügungen erlassen können, die regional befolgt werden müssen. Im Namen aller Tennisfreund*innen in Schleswig-Holstein möchte ich mich bei der Politik dafür bedanken, dass sie die Einschränkungen für den Sport mit Augenmaß getroffen hat. Möglicherweise wurde bei der aktuellen Beschlussfassung gesehen, dass unsere Tennisvereine schon mit Beginn der ersten Welle die erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 unmittelbar und konsequent getroffen haben und mit unserem Verhalten auf den Tennisplätzen diesen besonderen Umständen Rechnung getragen haben.
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Haben Sie auch unter diesen schwierigen Bedingungen weiterhin Spaß am Tennis und bleiben Sie gesund!
Ihr Dr. Frank Intert (Präsident des Tennisverbandes Schleswig-Holstein e.V.)
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