💢️ Liebe TSG-Mitglieder, auch der Landesverband hat soeben eine Stellungnahme publiziert. Danach ist Tennis in der Halle erlaubt .... aber auch in der Stellungnahme des Landesverbandes(siehe weiter unten der Kommentar der TSG-Webredaktion) bleibt es ungeklärt, ob EINZEL über 4 Felder oder nur über ein Feld gespielt werden darf?
Stellungnahme des Landesverbandes vom 01.11.2020
Am heutigen Nachmittag hat die Landesregierung . . . . . . die neue Verordnung vom 1. November 2020 zur Eindämmung des Coronavirus in Schleswig-Holstein erlassen. Im wesentlichen hat die neue Verordnung folgende Auswirkungen auf unseren Tennissport:
Es ist grundsätzlich erlaubt, bei Einhaltung der Vorgaben des Hygieneschutzes, mit Einschränkungen Tennis zu spielen. Einzel spielen ist erlaubt, auch mit zwei Personen aus verschiedenen Haushalten. Es darf draußen und in der Halle gespielt werden.
Doppel ist nicht erlaubt, es sei denn, dass alle 4 Spieler*innen lediglich einem Haushalt zugehörig sind.
Die Durchführung von Trainings ist weiterhin möglich, allerdings nur als Einzeltraining. Für den Leistungs- und Spitzensport gelten besondere Regeln, die individuell mit den betroffenen Spielern*innen vereinbart werden.
Zuschauer*innen haben keinen Zutritt zu den Sportanlagen.
Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden, Duschräume etc. sind zu schließen.
Die Benutzung von Toiletten, inkl. der Durchführung der Händehygiene, ist zu gewährleisten. Dabei sind enge Begegnungen zu vermieden!
Oberstes Gebot für den Gesundheitsschutz aller ist das strenge Einhalten der Hygieneregeln. Alle Vereine haben entsprechende Konzepte vorzuweisen und auf dem Vereinsgelände zu veröffentlichen. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind u.a.: Wir empfehlen auf dem gesamten Vereinsgelände, draußen wie drinnen, die Einhaltung des Mindestabstandes zu jeder Zeit, das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Nutzung von Desinfektionsmitteln.
Es sind die Kontaktdaten der spielenden Tennisspieler*innen, die die Sportanlage betreten zu erheben. https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201101_corona_bekaempfungsVO.html
Die Verordnung gilt ab dem 2. November 2020! Über alle weiteren Veränderungen werden wir Sie wie bisher kontinuierlich informieren.
Für den Wettspielbetrieb gilt
Die aktuellen Regelungen haben unmittelbaren Einfluss auf die bevorstehenden Punktspiele. Eine Durchführung der Punktspiele nach den Vorgaben der Wettspielordnung ist im November 2020 nicht möglich, da keine Doppel gespielt werden dürfen. Daher wird der Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Der Sportausschuss verständigt sich kurzfristig darüber, wie es mit den Punktspielen in der laufenden Wintersaison weitergeht.
Ihr TVSH-Team
Kommentar der TSG-Webredaktion
..... ja, das kleine aber bezieht sich auf die Konstellation einer 4-Feldhalle, wie wir sie in Scharbeutz haben. Wenn wir
den Erlass richtig interpretieren, darf eine 4-Feldhalle nur dann maximal belegt sein, wenn alle SpielerInnen aus dem selben Haushalt kommen. Das ist aber nicht real, in der Regel kommen fast
alle SpielerInnen aus unterschiedlichen Haushalten. Das wiederum hat eigentlich zu Folge, dass bei unterschiedlichen Haushalten in der Tennishalle nur
ein Feld mit 2 SpielerInnen belegt sein darf? Die anderen 3 Plätze bleiben leer.
Konkret stellt sich somit die Frage, ob das Spiel in der Halle auf allen 4 Plätzen betrieben werden darf oder nur auf einem Platz, da die
SpielerInnen in der Regel aus unterschiedlichen Haushalte sind?
Wir bleiben am Ball und berichten ...
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