Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat am 11. Juni 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Infektionsdynamik in Schleswig-Holstein konnte in den vergangenen Wochen deutlich gebremst werden, weitere Öffnungsschritte sind möglich. Wie angekündigt und im Veranstaltungsstufenkonzept vorgesehen, werden bei Veranstaltungen und Versammlungen erneut mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen. Und: Auch Schwimmbäder können geöffnet werden. Die Neufassung der Verordnung tritt am 14. Juni in Kraft. Sie ist gültig bis zum 27. Juni 2021.
Anmerkung der Redaktion
Und wieder werden keine Angaben gemacht zu den Fragen bei Sport im Freien:
- Besteht die Testpflicht weiterhin?
- Besteht der Sicherheitsabstand weiterhin?
- Besteht die Maskenpflicht im Innenbereich weiterhin?
Somit sollte man wohl annehmen, dass es bei Sport im Freien keine Testpflicht mehr zu geben scheint und ein Sicherheitsabstand auch nicht einzuhalten ist.
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