💢️ (HW) Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat zum 22. November 2021 eine Neufassung der Corona- Bekämpfungsverordnung beschlossen.
Anmerkung der Redaktion:
Zusammengefasst bedeutet es, das Ungeimpfte weder am Training noch am Punktspiel in der Halle teilnehmen dürfen.
Auszug aus dem neuen Erlass mit Wirkung zum 22. November 2021:
(2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen zur Sportausübung und -anleitung eingelassen werden:
Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind, Kinder bis zur Einschulung, Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.
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