💢️ Liebe TSG-Mitglieder, die Landesregierung hat heute die neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht. Dort heißt es wörtlich:
§ 11 Sport
(1) Die Sportausübung ist nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet.
(2) Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Sportanlagen sind für die Sportausübung zu schließen. Satz 2 gilt nicht für Tiersportanlagen, soweit der Betrieb zur Erhaltung des Tierwohls erforderlich ist; Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt.
Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
Damit sind auch die Tennishallen zu schließen!
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Markus (Montag, 14 Dezember 2020 21:07)
Dazu wird es keine Interpretation geben, da es ganz klar formuliert ist! Alle Sportanlagen sind geschlossen zu halten! Sorry für die schlechte Nachricht!